Hier kann ein thematisch passendes YouTube- oder Vimeo-Video hinterlegt werden.
Abonnenten
Follower
Follower
Follower
Was ist bei Ihnen passiert?
Wählen Sie die Situation, die am besten auf Sie zutrifft – oder nutzen Sie den KI-Berater weiter unten.
FRAG DIE STRAFVERTEIDIGERIN
Sie wissen nicht, was Sie jetzt tun sollen?
Stellen Sie Ihre Frage zu einer strafrechtlichen Situation oder zu einem Ermittlungsverfahren. Die Antwort wird auf Grundlage der Wissensbasis der Kanzlei erstellt und bietet Ihnen eine erste Orientierung.
„Ich habe eine Vorladung wegen Betrugs bekommen. Muss ich zur Polizei gehen?“
BELEIDIGUNG
Worum kann es bei einem Vorwurf Beleidigung gehen?
Bei Beleidigungen sind der genaue Wortlaut, die Kommunikationssituation, der Adressat, Zeugen und mögliche digitale Belege entscheidend. Bei diesem Vorwurf handelt es sich um ein sog. Antragsdelikt. Das bedeutet, dass ein Strafantrag innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis der Tat und der Person des Täters vom Geschädigten gestellt werden muss. Die Polizei wird die Ermittlungen selbst nur einleiten, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt.
TANJA MELZER
Strafverteidigung braucht Klarheit.
Ein Strafverfahren ist für Betroffene häufig eine Ausnahmesituation. Entscheidend ist, den Sachverhalt früh zu ordnen, Akteneinsicht zu nehmen und eine Verteidigungsstrategie auf Grundlage der konkreten Akte zu entwickeln.
Auf dieser Website finden Sie zusätzlich Videos, Podcasts und verständliche Informationen zu typischen Situationen im Ermittlungs- und Strafverfahren.
Kontakt aufnehmen →
Was jetzt wichtig ist
Bei Äußerungsdelikten sind Wortlaut, Situation, Adressat und die Abgrenzung zur zulässigen Meinungsäußerung relevant. Die Beleidigung ist ein sogenanntes Antragsdelikt, was bedeutet, dass die Tat von den Behörden nur verfolgt wird, wenn die geschädigte Person explizit einen Strafantrag stellt.
BELEIDIGUNG
Worauf es bei der Verteidigung ankommt
Die Verteidigung richtet sich nicht nach einem Schlagwort, sondern nach der jeweiligen Ermittlungsakte, der konkreten Beweislage und dem entsprechenden Tatvorwurf. Vor einer Aussage sollten die vorhandenen Beweise geprüft und mögliche Verteidigungsansätze erörtert werden.
5-PUNKTE-PLAN
Zum richtigen Verhalten als Beschuldigter
In diesem Video erkläre ich Ihnen die 5 wichtigsten Punkte, die Sie als Beschuldigter unbedingt beachten sollten – kurz, klar und praxisnah.
5-Punkte-Plan als PDF herunterladenKurzüberblick zum richtigen VerhaltenKlarheit schafft
bessere Entscheidungen.Tanja Melzer
VIDEOS ZUM BELEIDIGUNG
Noch Fragen zum Thema Beleidigung?
Ergänzend zur persönlichen Verteidigung finden Sie hier ausgewählte Videoinhalte.
Weitere Informationen zu diesem Thema.
Weitere Informationen zu diesem Thema.
So läuft die Verteidigung ab.
Ihr Weg zu einer klaren Strategie – transparent und strukturiert.
Wir besprechen Ihre Situation und die nächsten Schritte.
Ich prüfe die Ermittlungsakte und bewerte die Vorwürfe.
Wir entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Ich übernehme die Kommunikation mit Behörden und Gericht.
Einstellung, Strafbefehl oder Hauptverhandlung – mit klarer Strategie bis zum Abschluss.
Das sagen
Mandanten.

Häufige Fragen zu Beleidigung.
Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Als beschuldigte Person besteht bei einer polizeilichen Vorladung keine Pflicht zu erscheinen und sich zur Sache zu äußern. Bevor Angaben getätigt werden, sollte die konkrete Verfahrenssituation geprüft werden.
Wann sollte Akteneinsicht beantragt werden?
Akteneinsicht ist eine wichtige Grundlage, bevor eine Verteidigungsstrategie oder Einlassung festgelegt wird. Sie sollte durch einen Rechtsanwalt zeitnah beantragt werden.
Was ist beim Vorwurf Beleidigung besonders wichtig?
Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, die Beweismittel und der tatsächliche Geschehensablauf. Pauschale Aussagen ohne Aktenkenntnis sind häufig wenig hilfreich. Der sollte die beschuldigte Person von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen.
Sollte ich Nachrichten oder Unterlagen löschen?
Nein. Möglicherweise relevante Unterlagen und eine Kommunikation per EMail, Messenger, ect. sollten unverändert erhalten bleiben und zunächst anwaltlich eingeordnet werden.
Kann das Verfahren eingestellt werden?
Ob eine Einstellung in Betracht kommt, hängt von der konkreten Aktenlage, dem Tatvorwurf, Beweisen, dem Schaden und Verfahrensstand ab und muss im Einzelfall geprüft werden.
Schreiben hochladen.
Laden Sie hier Ihre Vorladung, Ihren Strafbefehl oder andere Schreiben hoch.
⇧ Datei auswählenSicher. Vertraulich. Persönlich.DIE KANZLEI
Persönlich. Diskret. Vor Ort.
Einblicke in die Kanzlei in Neustadt an der Weinstraße.











SOFORTHILFE
Schildern Sie kurz,
worum es geht.
Sie erhalten in Kürze einen Rückruf, um Ihr Anliegen zu besprechen. Im Regelfall erfolgt der Rückruf innerhalb von 30–60 Minuten.
06321 - 187 94 12