Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Leider
blieb es nicht bei einem reinen Sachschaden, sondern auch Sie wurden
körperlich verletzt. Vielleicht mussten Sie sogar in ein Krankenhaus
transportiert werden. Aber auch, wenn Sie nur leicht verletzt wurden und
am nächsten Tag zu ihrem Hausarzt gehen konnten, werden Sie sich die
Frage stellen, welche Ansprüche Ihnen gegen den Unfallverursacher
zustehen. Dies hängt ganz davon ab, wie lange Sie arbeitsunfähig
erkrankt waren, welche Diagnose der Arzt gestellt hat und ob Sie ggfs.
eine Weiterbehandlung wie Krankengymnastik oder Physiotherapie in
Anspruch nehmen mussten. Sie sollten sich umgehend nach ihrem
Verkehrsunfall mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit Sie
wissen, was es zu beachten gibt, damit Sie später ihre Schmerzensgeld-
und Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wenn sich die
Angelegenheit nicht außergerichtlich klären lässt, ist es für das
gerichtliche Verfahren umso wichtiger, dass Sie ihre Ansprüche auf
Schadensersatz und Schmerzensgeld darlegen und beweisen können. Hierzu
sollten Sie sich fachlich und kompetent von einem Anwalt unterstützen
lassen, damit Sie sich voll und ganz auf ihre Genesung konzentrieren
können. Auch stellen Sie sich vielleicht die Frage, ob Sie auch
strafrechtlich gegen den Unfallverursacher wegen zumindest fahrlässiger
Körperverletzung vorgehen können oder ob man diese Verfahren sogar
zusammenlegen kann. Da ich auch als Strafverteidigerin deutschlandweit
tätig bin, kann ich Sie umfassend beraten und unterstützen.
Sie wurden von einem Arzt behandelt und im Nachhinein stellte
sich heraus, dass die Therapie oder die Diagnose sowie die Behandlung
nicht die Richtige waren. Dann schießen Ihnen mit Sicherheit viele
Gedanken durch den Kopf. Was ist zu veranlassen? Liegt hier ein
Behandlungsfehler vor? Welche Ansprüche stehen mir bei einem ärztlichen
Behandlungsfehler zu? Was muss ich wissen und entsprechend beachten? In
einem solchen Fall ist es wichtig, dass Sie sich durch einen
Rechtsanwalt vertreten lassen, da die meisten dieser Fälle erst vor
Gericht entschieden werden. In einem Verfahren wegen einem ärztlichen
Behandlungsfehler werden medizinische Gutachten eingeholt, damit dann
geklärt werden kann, on und in welcher Höhe Ihnen Schmerzensgeld- und
Schadensersatzansprüche zustehen. Hier gibt es gewisse Voraussetzungen,
die Sie kennen und wissen sollten, bevor Sie ein solches Verfahren
anstreben. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass sich gerade
Verfahren im Arzthaftungsbereich über mehrere Jahre ziehen.
Egal ob Sie eine neue Ware im Internet oder direkt vor Ort bei
ihrem Händler gekauft haben, wenn sich später herausstellt, dass die
Ware defekt oder mangelhaft ist, ist es ärgerlich. Oft erlebe ich, dass
sich die Verkäufer quer stellen und dem Kunden nicht die Rechte
einräumen, die ihm zustehen. Sie fragen sich jetzt, welche Rechte stehen
mir denn eigentlich zu, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist.
Gewährleistung, Garantie oder Schadensersatz? Ärgern Sie sich nicht mit
dem Verkäufer rum, sondern überlassen Sie dies einem Experten, der ihre
Rechte kennt und auch durchsetzen kann.
Wenn Sie Opfer einer Straftat, zum Beispiel einer
Körperverletzung, wurden, stehen Ihnen ggfs. auch Schmerzensgeld- und
Schadensersatzansprüche zu. Jedoch sollten Sie auch in dieser
Angelegenheit nicht allein tätig werden, sondern sich rechtlichen
Beistand bedienen, da es teilweise aus taktischer Sicht sinnvoll ist,
zuerst das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Täter
abzuwarten, bevor man seine zivilrechtlichen Ansprüche auf
Schmerzensgeld und Schadensersatz stellt. Oder vielleicht ist es sogar
sinnvoll, das strafrechtliche und das zivilrechtliche Verfahren im
sogenannten Adhäsionsverfahren zu verbinden, damit man als Opfer nicht
gezwungen ist, die Details zu der Tat immer und immer wieder erzählen zu
müssen.
Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen ihnen
Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen. Damit Sie dabei das beste
Ergebnis erreichen, kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt, der
Ihnen hilft ihre Ansprüche durchzusetzen.