Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Leider blieb es nicht bei einem reinen Sachschaden, sondern auch Sie wurden körperlich verletzt. Vielleicht mussten Sie sogar in ein Krankenhaus transportiert werden. Aber auch, wenn Sie nur leicht verletzt wurden und am nächsten Tag zu ihrem Hausarzt gehen konnten, werden Sie sich die Frage stellen, welche Ansprüche Ihnen gegen den Unfallverursacher zustehen. Dies hängt ganz davon ab, wie lange Sie arbeitsunfähig erkrankt waren, welche Diagnose der Arzt gestellt hat und ob Sie ggfs. eine Weiterbehandlung wie Krankengymnastik oder Physiotherapie in Anspruch nehmen mussten. Sie sollten sich umgehend nach ihrem Verkehrsunfall mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit Sie wissen, was es zu beachten gibt, damit Sie später ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wenn sich die Angelegenheit nicht außergerichtlich klären lässt, ist es für das gerichtliche Verfahren umso wichtiger, dass Sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld darlegen und beweisen können. Hierzu sollten Sie sich fachlich und kompetent von einem Anwalt unterstützen lassen, damit Sie sich voll und ganz auf ihre Genesung konzentrieren können. Auch stellen Sie sich vielleicht die Frage, ob Sie auch strafrechtlich gegen den Unfallverursacher wegen zumindest fahrlässiger Körperverletzung vorgehen können oder ob man diese Verfahren sogar zusammenlegen kann. Da ich auch als Strafverteidigerin deutschlandweit tätig bin, kann ich Sie umfassend beraten und unterstützen.  


Sie wurden von einem Arzt behandelt und im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Therapie oder die Diagnose sowie die Behandlung nicht die Richtige waren. Dann schießen Ihnen mit Sicherheit viele Gedanken durch den Kopf. Was ist zu veranlassen? Liegt hier ein Behandlungsfehler vor? Welche Ansprüche stehen mir bei einem ärztlichen Behandlungsfehler zu? Was muss ich wissen und entsprechend beachten? In einem solchen Fall ist es wichtig, dass Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, da die meisten dieser Fälle erst vor Gericht entschieden werden. In einem Verfahren wegen einem ärztlichen Behandlungsfehler werden medizinische Gutachten eingeholt, damit dann geklärt werden kann, on und in welcher Höhe Ihnen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zustehen. Hier gibt es gewisse Voraussetzungen, die Sie kennen und wissen sollten, bevor Sie ein solches Verfahren anstreben. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass sich gerade Verfahren im Arzthaftungsbereich über mehrere Jahre ziehen.


Egal ob Sie eine neue Ware im Internet oder direkt vor Ort bei ihrem Händler gekauft haben, wenn sich später herausstellt, dass die Ware defekt oder mangelhaft ist, ist es ärgerlich. Oft erlebe ich, dass sich die Verkäufer quer stellen und dem Kunden nicht die Rechte einräumen, die ihm zustehen. Sie fragen sich jetzt, welche Rechte stehen mir denn eigentlich zu, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist. Gewährleistung, Garantie oder Schadensersatz? Ärgern Sie sich nicht mit dem Verkäufer rum, sondern überlassen Sie dies einem Experten, der ihre Rechte kennt und auch durchsetzen kann.  


Wenn Sie Opfer einer Straftat, zum Beispiel einer Körperverletzung, wurden, stehen Ihnen ggfs. auch Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zu. Jedoch sollten Sie auch in dieser Angelegenheit nicht allein tätig werden, sondern sich rechtlichen Beistand bedienen, da es teilweise aus taktischer Sicht sinnvoll ist, zuerst das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Täter abzuwarten, bevor man seine zivilrechtlichen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz stellt. Oder vielleicht ist es sogar sinnvoll, das strafrechtliche und das zivilrechtliche Verfahren im sogenannten Adhäsionsverfahren zu verbinden, damit man als Opfer nicht gezwungen ist, die Details zu der Tat immer und immer wieder erzählen zu müssen.
Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen ihnen Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen. Damit Sie dabei das beste Ergebnis erreichen, kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt, der Ihnen hilft ihre Ansprüche durchzusetzen.

Das sollte ich als Mandant wissen!

 

Oftmals haben Mandanten bei Ihrem Erstkontakt zu mir als Rechtsanwältin bereits Aussagen bei Ermittlungsbehörden getätigt, Anhörungsbogen ausgefüllt oder waren im Vorfeld bereits in irgendeiner Form tätig. Als Rechtsanwalt ist es nach solchen Aussagen, oftmals schwer ein Verfahren in die richrtige Richtung zu lenken, da diese Aussagen immer im Raum stehen werden.  Beachten Sie daher bitte immer die folgenden Punkte:

 

- Sie haben das Recht zu schweigen!

- Machen Sie keine Angaben als Beschuldigte/r!

- Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt!

- Eine telefonische Ersteinschätzung ist bei mir kostenfrei!

  - Auch als Zeuge müssen Sie nicht bei der Polizei aussagen!

Häufige Fragen?

  • Ist die Ersteinschätzung in meinem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wirklich unverbindlich und kostenlos?
    Wir bieten Ihnen gerne eine rechtliche Ersteinschätzung in ihrem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, welche in der Tat kostenlos und unverbindlich ist. So können Sie am besten selbst abschätzen, wie Sie sich weiter verhalten sollten und wie Sie in ihrer Angelegenheit weiter verfahren möchten.
  • Nach einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung ist es mir möglich, die Kosten für den Rechtsanwalt, für eine evtl. Strafe sowie auch die Gerichts- und Verfahrenskosten in etwa abzuschätzen. Kontaktieren Sie meine Kanzlei unter 06321 – 18 79 412.
  • Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen sich oder einen nahen Angehörigen nicht belasten. Auch müssen Sie einen Termin zur polizeilichen Vorladung / Vernehmung  nicht wahrnehmen.
    Benken Sie jedoch: Lassen Sie diese Möglichkeit zur Schilderung Ihrer Sicht verstreichen, wird das Verfahren ohne Ihre Sicht der Situation entschieden!
    Hierbei ist es sinnvoll nach Akteneinsicht, gezielte Angaben über einen Rechtsanwalt zu tätigen! Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
  • Nein! Es muss nicht zwingend zu einer Verhandlung im Gerichtssaal kommen. Je nach Tatvorwurf und Vorstrafen, gibt es ggf. die Möglichkeit das Verfahren auch im schriftlichen Wege zu verhandeln und abzuschließen.
  • Bei der Wahl des Rechtsanwalts sollten Sie darauf achten, dass dieser überwiegend oder in Gänze im Strafrecht tätig ist. Meiner Meinung nach muss Ihr Rechtsanwalt aus der Routine und Erfahrung heraus den bestmöglichen Verfahrensablauf und Verfahrensausgang für Sie gestalten. Hier gibt es viele Besonderheiten im strafrechtlichen Verfahren zu beachten, welche nur durch eine stetige Routine umsetzbar sind.
    Ihr Rechtsanwalt wird Akteneinsicht bei der zuständigen Ermittlungsbehörde beantragen und im Nachgang mit Ihnen anhand der festgelegten Verfahrensstrategie, das Verfahren in Ihrem Sinne gestalten.
  • Tagessätze sollten, wenn möglich, tunlichst vermieden werden. Sind Sie innerhalb von 5 Jahren zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, ist dies einer Vorstrafe gleichzusetzen und wird sich in Ihrem Führungszeugnis wiederfinden. Dies bringt je nach Beruf und Hobby teils enorme Probleme mit sich.
  • Sie erhalten die Mandatsaufnahmeunterlagen für ihre Verfahren via E-Mail. Diese benötigt meine Kanzlei von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben, entweder via Email, Fax oder Briefpost, wieder zurück.
    Besprechungen können telefonisch oder als Videokonferenz stattfinden. Sie müssen hierfür nicht extra in die Kanzlei kommen. Vor einem Gerichtstermin wird eine persönliche Besprechung stattfinden.
    Über jeden Schritt, der durch die Kanzlei unternommen wird,  werden Sie im Vorfeld informiert und dieser wird mit Ihnen detailliert abgestimmt. Dies findet meist am gleich Tag statt, wie die Maßnahme notwendig wird, so dass wir keine Zeit verlieren.

Einige Tatvorwürde, aber auch Tipps und Tricks finden Sie in den folgenden Videos!
Hieraus können Sie ggf. wichtigen Mehrwert für sich und Ihr Verfahren ableiten!

 

Der Ablauf

Schritt 1: kostenlose Ersteinschätzung

kontaktieren Sie mich sofort, um eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten!

Schritt 2: Ggf. Akteneinsicht und Erarbeiten einer Verfahrensstrategie

Sie erarbeiten mit mir gemeinsam, die für Sie bestmögliche Strategie in ihrem Verfahren

Schritt 3: Ihr Verfahren in den besten Händen

Ich begleite Sie mit dem notwendigen juristischen Knowhow durch Ihr gesamtes Verfahren

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