Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Leider blieb es nicht bei einem reinen Sachschaden, sondern auch Sie wurden körperlich verletzt. Vielleicht mussten Sie sogar in ein Krankenhaus transportiert werden. Aber auch, wenn Sie nur leicht verletzt wurden und am nächsten Tag zu ihrem Hausarzt gehen konnten, werden Sie sich die Frage stellen, welche Ansprüche Ihnen gegen den Unfallverursacher zustehen. Dies hängt ganz davon ab, wie lange Sie arbeitsunfähig erkrankt waren, welche Diagnose der Arzt gestellt hat und ob Sie ggfs. eine Weiterbehandlung wie Krankengymnastik oder Physiotherapie in Anspruch nehmen mussten. Sie sollten sich umgehend nach ihrem Verkehrsunfall mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit Sie wissen, was es zu beachten gibt, damit Sie später ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wenn sich die Angelegenheit nicht außergerichtlich klären lässt, ist es für das gerichtliche Verfahren umso wichtiger, dass Sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld darlegen und beweisen können. Hierzu sollten Sie sich fachlich und kompetent von einem Anwalt unterstützen lassen, damit Sie sich voll und ganz auf ihre Genesung konzentrieren können. Auch stellen Sie sich vielleicht die Frage, ob Sie auch strafrechtlich gegen den Unfallverursacher wegen zumindest fahrlässiger Körperverletzung vorgehen können oder ob man diese Verfahren sogar zusammenlegen kann. Da ich auch als Strafverteidigerin deutschlandweit tätig bin, kann ich Sie umfassend beraten und unterstützen.  


Sie wurden von einem Arzt behandelt und im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Therapie oder die Diagnose sowie die Behandlung nicht die Richtige waren. Dann schießen Ihnen mit Sicherheit viele Gedanken durch den Kopf. Was ist zu veranlassen? Liegt hier ein Behandlungsfehler vor? Welche Ansprüche stehen mir bei einem ärztlichen Behandlungsfehler zu? Was muss ich wissen und entsprechend beachten? In einem solchen Fall ist es wichtig, dass Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, da die meisten dieser Fälle erst vor Gericht entschieden werden. In einem Verfahren wegen einem ärztlichen Behandlungsfehler werden medizinische Gutachten eingeholt, damit dann geklärt werden kann, on und in welcher Höhe Ihnen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zustehen. Hier gibt es gewisse Voraussetzungen, die Sie kennen und wissen sollten, bevor Sie ein solches Verfahren anstreben. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass sich gerade Verfahren im Arzthaftungsbereich über mehrere Jahre ziehen.


Egal ob Sie eine neue Ware im Internet oder direkt vor Ort bei ihrem Händler gekauft haben, wenn sich später herausstellt, dass die Ware defekt oder mangelhaft ist, ist es ärgerlich. Oft erlebe ich, dass sich die Verkäufer quer stellen und dem Kunden nicht die Rechte einräumen, die ihm zustehen. Sie fragen sich jetzt, welche Rechte stehen mir denn eigentlich zu, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist. Gewährleistung, Garantie oder Schadensersatz? Ärgern Sie sich nicht mit dem Verkäufer rum, sondern überlassen Sie dies einem Experten, der ihre Rechte kennt und auch durchsetzen kann.  


Wenn Sie Opfer einer Straftat, zum Beispiel einer Körperverletzung, wurden, stehen Ihnen ggfs. auch Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zu. Jedoch sollten Sie auch in dieser Angelegenheit nicht allein tätig werden, sondern sich rechtlichen Beistand bedienen, da es teilweise aus taktischer Sicht sinnvoll ist, zuerst das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Täter abzuwarten, bevor man seine zivilrechtlichen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz stellt. Oder vielleicht ist es sogar sinnvoll, das strafrechtliche und das zivilrechtliche Verfahren im sogenannten Adhäsionsverfahren zu verbinden, damit man als Opfer nicht gezwungen ist, die Details zu der Tat immer und immer wieder erzählen zu müssen.
Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen ihnen Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen. Damit Sie dabei das beste Ergebnis erreichen, kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt, der Ihnen hilft ihre Ansprüche durchzusetzen.

Das sollte ich als Mandant wissen!

 

Oftmals haben Mandanten bei Ihrem Erstkontakt zu mir als Rechtsanwältin bereits Aussagen bei Ermittlungsbehörden getätigt, Anhörungsbogen ausgefüllt oder waren im Vorfeld bereits in irgendeiner Form tätig. Als Rechtsanwalt ist es nach solchen Aussagen, oftmals schwer ein Verfahren in die richrtige Richtung zu lenken, da diese Aussagen immer im Raum stehen werden.  Beachten Sie daher bitte immer die folgenden Punkte:

 

- Sie haben das Recht zu schweigen!

- Machen Sie keine Angaben als Beschuldigte/r!

- Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt!

- Eine telefonische Ersteinschätzung ist bei mir kostenfrei!

  - Auch als Zeuge müssen Sie nicht bei der Polizei aussagen!

Der Ablauf

Schritt 1: kostenlose Ersteinschätzung

kontaktieren Sie mich sofort, um eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten!

Schritt 2: Ggf. Akteneinicht und Erarbeiten einer Verfahrensstrategie

Sie erarbeiten mit mir gemeinsam, die für Sie bestmögliche Strategie in ihrem Verfahren

Schritt 3: Ihr Verfahren in den besten Händen

Ich begleite Sie mit dem notwendigen juristischen Knowhow durch Ihr gesamtes Verfahren

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