Oftmals haben Mandanten bei Ihrem Erstkontakt zu mir als Rechtsanwältin bereits Aussagen bei Ermittlungsbehörden getätigt, Anhörungsbogen ausgefüllt oder waren im Vorfeld bereits in irgendeiner Form tätig. Als Rechtsanwalt ist es nach solchen Aussagen, oftmals schwer ein Verfahren in die richrtige Richtung zu lenken, da diese Aussagen immer im Raum stehen werden. Beachten Sie daher bitte immer die folgenden Punkte:
- Sie haben das Recht zu schweigen!
- Machen Sie keine Angaben als Beschuldigte/r!
- Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt!
- Eine telefonische Ersteinschätzung ist bei mir kostenfrei!
- Auch als Zeuge müssen Sie nicht bei der Polizei aussagen!
Oftmals haben Mandanten bei Ihrem Erstkontakt zu mir als Rechtsanwältin bereits Aussagen bei Ermittlungsbehörden getätigt, Anhörungsbogen ausgefüllt oder waren im Vorfeld bereits in irgendeiner Form tätig. Als Rechtsanwalt ist es nach solchen Aussagen, oftmals schwer ein Verfahren in die richrtige Richtung zu lenken, da diese Aussagen immer im Raum stehen werden. Beachten Sie daher bitte immer die folgenden Punkte:
- Sie haben das Recht zu schweigen!
- Machen Sie keine Angaben als Beschuldigte/r!
- Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt!
- Eine telefonische Ersteinschätzung ist bei mir kostenfrei!
- Auch als Zeuge müssen Sie nicht bei der Polizei aussagen!
Ich bin Rechtsanwältin, Rettungssanitäterin und ehemalige Geschäftsführerin einer Hilfsorganisation
Zugelassen seit 2014 als Rechtsanwältin und bereits mehrere tausende Verfahren geführt
Lehrgang zum Fachanwalt für Strafrecht bei der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger absolviert
Durch meine Erfahrung konnte ich bereits über 10.000 Personen als Dozentin mit dem nötigen Wissen fortbilden. Vor allem aber die Verfahren im Bereich Strafrecht, Verkehrsrecht und im Bereich des BOS konnte ich als Expertin optimal zum Abschluss bringen!
Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ an der Fernuniversität Hagen mit Master of Laws (LL.M) erfolgreich abgeschlossen
mein Ziel ist es, die bestmögliche Strategie in ihrer Angelegenheit auszuarbeiten, um den optimalen Verfahrensausgang zu erreichen
regelmäßig Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen, um auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu sein
Mitglied im Neustadter Anwaltsverein sowie im Deutschen Anwaltsverein (DAV
Zu meiner Person:
Ich bin Rechtsanwältin, Rettungssanitäterin und ehemalige Geschäftsführerin einer Hilfsorganisation
Zugelassen seit 2014 als Rechtsanwältin und bereits mehrere tausende Verfahren geführt
Lehrgang zum Fachanwalt für Strafrecht bei der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger absolviert
Durch meine Erfahrung konnte ich bereits über 10.000 Personen als Dozentin mit dem nötigen Wissen fortbilden. Vor allem aber die Verfahren im Bereich Strafrecht, Verkehrsrecht und im Bereich des BOS konnte ich als Expertin optimal zum Abschluss bringen!
Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ an der Fernuniversität Hagen mit Master of Laws (LL.M) erfolgreich abgeschlossen
mein Ziel ist es, die bestmögliche Strategie in ihrer Angelegenheit auszuarbeiten, um den optimalen Verfahrensausgang zu erreichen
regelmäßig Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen, um auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu sein
Mitglied im Neustadter Anwaltsverein sowie im Deutschen Anwaltsverein (DAV
Ihr Erfolgsplan!
Tipps zu Ihrem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, oder Ihrem Verkehrsunfall!
Tipps zu Ihrem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, oder Ihrem Verkehrsunfall!
Einige Tatvorwürde, aber auch Tipps und Tricks finden Sie in den folgenden Videos! Hieraus können Sie ggf. wichtigen Mehrwert für sich und Ihr Verfahren ableiten!
Ist die Ersteinschätzung in meinem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wirklich unverbindlich und kostenlos? Wir bieten Ihnen gerne eine rechtliche Ersteinschätzung in ihrem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, welche in der Tat kostenlos und unverbindlich ist. So können Sie am besten selbst abschätzen, wie Sie sich weiter verhalten sollten und wie Sie in ihrer Angelegenheit weiter verfahren möchten.
Nach einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung ist es mir möglich, die Kosten für den Rechtsanwalt, für eine evtl. Strafe sowie auch die Gerichts- und Verfahrenskosten in etwa abzuschätzen. Kontaktieren Sie meine Kanzlei unter 06321 – 18 79 412.
Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen sich oder einen nahen Angehörigen nicht belasten. Auch müssen Sie einen Termin zur polizeilichen Vorladung / Vernehmung nicht wahrnehmen. Benken Sie jedoch: Lassen Sie diese Möglichkeit zur Schilderung Ihrer Sicht verstreichen, wird das Verfahren ohne Ihre Sicht der Situation entschieden! Hierbei ist es sinnvoll nach Akteneinsicht, gezielte Angaben über einen Rechtsanwalt zu tätigen! Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
Nein! Es muss nicht zwingend zu einer Verhandlung im Gerichtssaal kommen. Je nach Tatvorwurf und Vorstrafen, gibt es ggf. die Möglichkeit das Verfahren auch im schriftlichen Wege zu verhandeln und abzuschließen.
Bei der Wahl des Rechtsanwalts sollten Sie darauf achten, dass dieser überwiegend oder in Gänze im Strafrecht tätig ist. Meiner Meinung nach muss Ihr Rechtsanwalt aus der Routine und Erfahrung heraus den bestmöglichen Verfahrensablauf und Verfahrensausgang für Sie gestalten. Hier gibt es viele Besonderheiten im strafrechtlichen Verfahren zu beachten, welche nur durch eine stetige Routine umsetzbar sind. Ihr Rechtsanwalt wird Akteneinsicht bei der zuständigen Ermittlungsbehörde beantragen und im Nachgang mit Ihnen anhand der festgelegten Verfahrensstrategie, das Verfahren in Ihrem Sinne gestalten.
Tagessätze sollten, wenn möglich, tunlichst vermieden werden. Sind Sie innerhalb von 5 Jahren zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, ist dies einer Vorstrafe gleichzusetzen und wird sich in Ihrem Führungszeugnis wiederfinden. Dies bringt je nach Beruf und Hobby teils enorme Probleme mit sich.
Sie erhalten die Mandatsaufnahmeunterlagen für ihre Verfahren via E-Mail. Diese benötigt meine Kanzlei von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben, entweder via Email, Fax oder Briefpost, wieder zurück. Besprechungen können telefonisch oder als Videokonferenz stattfinden. Sie müssen hierfür nicht extra in die Kanzlei kommen. Vor einem Gerichtstermin wird eine persönliche Besprechung stattfinden. Über jeden Schritt, der durch die Kanzlei unternommen wird, werden Sie im Vorfeld informiert und dieser wird mit Ihnen detailliert abgestimmt. Dies findet meist am gleich Tag statt, wie die Maßnahme notwendig wird, so dass wir keine Zeit verlieren.
Der Ablauf
Schritt 1:kostenlose Ersteinschätzung
kontaktieren Sie mich sofort, um eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten!
Schritt 2:Ggf. Akteneinsicht und Erarbeiten einer Verfahrensstrategie
Sie erarbeiten mit mir gemeinsam, die für Sie bestmögliche Strategie in ihrem Verfahren
Schritt 3:Ihr Verfahren in den besten Händen
Ich begleite Sie mit dem notwendigen juristischen Knowhow durch Ihr gesamtes Verfahren